In
der Regel lassen sich folgende Leistungen über
eine Unfallversicherung absichern:
Invaliditätsleistung
Kommt
es aufgrund eines Unfalles zu einer dauerhaften
Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen
Leistungsfähigkeit so wird eine einmalige
Kapitalleistung erbracht (Ausnahme: Der
Versicherte hat bereits das 65 Lebensjahr
vollendet. In diesen Fall wird eine Rentenzahlung
erbracht). Die Höhe der Leistung richtet sich
nach der vereinbarten Versicherungssumme und dem
Grad der Invalidität.
Todesfalleistung
Führt
der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tode so
entsteht Anspruch auf Leistung entsprechend der
vereinbarten Todesfallsumme. (Hinweis: Die
Todesfalleistung erfüllt eine weitere Funktion.
Ist bereits kurz nach einem Unfall eine Invalidität
absehbar, so erbringt der Versicherer bei
vereinbarter Todesfalleistung eine Vorauszahlung.)
Krankenhaustagegeld
Für
jeden Kalendertag an dem sich der Versicherte
unfallbedingt in vollstationärer Heilbehandlung
befindet wird das vereinbarte Krankenhaustagegeld
bezahlt (In der Regel für maximal 2-3 Jahre).
Genesungsgeld
Genesungsgeld
wird üblicherweise in der gleichen Höhe und für
die gleiche Anzahl von Kalendertagen wie das
Krankenhaustagegeld geleistet; jedoch ist die
Leistung meistes auf eine Dauer von max. 100 Tagen
begrenzt. Der Anspruch auf Genesungsgeld entsteht
erst mit Entlassung aus dem Krankenhaus. (Hinweis:
Genesungsgeld kann nur in Verbindung mit dem
Krankenhaustagegeld abgeschlossen werden.)
Krankentagegeld
Wird
der Versicherte aufgrund eines Unfalles krank
geschrieben, so wird für diese Dauer längstens
allerdings für ein ein Jahr, das vereinbarte
Krankentagegeld bezahlt.
kosmetische
Operationen
Wird
der Körper der versicherten Person durch einen
Unfall derart entstellt, daß sich diese zu einer
kosmetischen Operation entschließt, so werden die
Behandlungskosten inkl. Nebenkosten bis zur Höhe
der vereinbarten Versicherungssumme erstattet. Die
Behandlung muß bei Erwachsenen innerhalb von drei
Jahren nach dem Unfall, bei Minderjährigen bis
zur Vollendung des 21. Lebensjahres erfolgen.
Übergangsleistung
Besteht
nach Ablauf von drei Monaten nach dem Unfall noch
eine Beeinträchtigung von 100 %, so werden 50 %
der vereinbarten Übergangsleistung erbracht.
Besteht nach Ablauf von sechs Monaten noch eine
Beeinträchtigung von mehr als 50 % so wird die
volle Übergangsleistung erbracht.
Sofortleistung
bei Schwerstverletzungen
Diese
Leistung wird sofort nach einem Unfall fällig bei
besonders schweren Verletzungen wie z.B.
Querschnittslähmung, Erblindung etc.
Unfallrente
Eine
Unfallrente wird ab einem Invaliditätsgrad von
mindestens 50% erbracht. Sie wird in der Regel
monatlich und lebenslang bezahlt. |