Beschreibungen
und Erklärungen zur Rentenversicherung
Sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte sind in der gesetzlichen
Rentenversicherung pflichtversichert. Andere
können sich freiwillig bei den Trägern der
gesetzlichen Rentenversicherung, der
Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA)
oder der Landesversicherungs-Anstalten (LVA)
rentenversichern.
Die
gesetzliche Rentenversicherung dient dem Schutz
des Einzelnen und der Familie; sie zahlt vor allem
Renten bei Alter, Erwerbsminderung und Tod
(Alters-, Berufsunfähigkeits- oder
Erwerbsunfähigkeits- sowie Hinterbliebenenrente).
Ihre wichtigste Aufgabe ist die
Unterhaltssicherung der Arbeitnehmer im Alter. Die
Höhe des Altersruhegeldes (Altersrente) richtet
sich nach der Dauer des gesamten Arbeitslebens und
nach dem Einkommen. Je höher und länger die
Beitragszahlungen, desto mehr Rente kann jeder
beanspruchen. Voraussetzung für den Rentenbezug
sind nicht nur die eingezahlten Beiträge und ein
gesetzlich vorgeschriebenes Alter, sondern auch
die Erfüllung bestimmter Versicherungszeiten. Der
einzelne Beitragszahler spart allerdings nicht
seine eigene Rente an, sondern es gilt der
sogenannte Generationenvertrag: Die Jüngeren
zahlen für die Alten. Wer im Arbeitsleben steht,
sorgt mit seinen Beitragszahlungen für die
heutige Rentnergeneration. Dafür kann er
erwarten, dass die folgende Generation mit ihren
Beiträgen die dann fälligen Renten finanziert.
Geburtenrückgang,
steigende Lebenserwartung, hohe Arbeitslosigkeit,
vorzeitiger Ruhestand und versicherungsfremde
Leistungen wie Aussiedlerrenten und
Erziehungsrenten (die nicht durch Beiträge
gedeckt sind) haben jedoch die Finanzgrundlage der
gesetzlichen Rentenversicherung erschüttert.
Immer weniger Beitragszahler müssen immer mehr
Rentner versorgen. Kommen heute 100 Beitragszahler
für etwa 48 Rentner auf, so müssen sie im Jahr
2000 für 59 und im Jahr 2030 für über 100
Rentner zahlen. Damit wird die private
Altersvorsorge immer wichtiger. |